Willkommen

Wenn Sie Ihre Sorgen zu unserer Dienstleistung machen wollen, vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besprechungstermin.

Wir erläutern Ihnen unsere Dienstleistung gern auch bei Ihnen vor Ort.

Über uns

  • Sie sind Eigentümer oder Verwalter einer privaten Parkfläche?
  • Sie haben einen Parkplatz gepachtet oder angemietet?
  • Es gibt auf Ihrem Firmengelände ausgewiesene Flächen für Lieferanten, Zufahrten oder Wege?

Dann haben Sie das auch schon einmal erlebt: Ihre Parkfläche ist widerrechtlich zugeparkt! Fremde Fahrzeuge stehen des Nachts oder am Wochenende auf Ihrem Firmengelände. Weder wurden Parkgebühren entrichtet noch hat vorher jemand um Erlaubnis gebeten.

Sie können nicht parken. Ihre Kunden können nicht parken. Ihr Lieferant kommt nicht an den Lieferbereich heran. Sie und ihre Mitarbeiter müssen das Fremdfahrzeug umgehen, sich dabei vielleicht mit einem Hubwagen über den Kantstein quälen anstatt die zugeparkte Absenkung oder den Gehweg benutzen zu können.

Was tun?

Rufen Sie die Polizei?

Sie werden erfahren, die Behörden sind nur für den öffentlichen Raum oder für Parkflächen im öffentlichen Raum, die von privat oder von Firmen angemietet wurden, zuständig. Sie müssten eine gesonderte Vereinbarung für die Kontrolle Ihres privaten Geländes treffen – und bezahlen.

Rufen Sie den Abschleppdienst?

Das tun Sie auf Ihr Risiko: Der Abschlepp-Unternehmer will seine Rechnung möglicherweise zunächst von Ihnen beglichen haben. Sie müssen dann sehen, wie Sie Ihr Geld von dem Falschparker erstattet bekommen. Ein Schaden am fremden Fahrzeug – möglicherweise sogar einer, den es schon vorher gab – birgt das Risiko, dass der Fahrzeughalter versucht Sie in die Haftung zu nehmen. Genauso für etwaigen Verdienstausfall durch das weggesperrte Auto. Zudem mag der Falschparker ein Nachbar oder dessen Betriebsangehöriger sein, möglicherweise sogar ein Kunde. Ärger ist vorprogrammiert.

Was können wir für Sie tun?

Wir empfehlen Ihnen eine nachhaltige und für Sie risikolose, erprobte Alternative, die zudem, für Sie ohne relevanten Aufwand, Ihre Eigentümer-Pflichten in Bezug auf Ihre Flächen ordnungsgemäss erfüllen hilft: Umtriebe in Rechnung stellen.

Die “Busse” kennt jeder. Das steckt man weg, parkt das nächste mal woanders. Ärgert sich nicht über den Parkplatz-Besitzer, sondern bestenfalls darüber, erwischt worden zu sein. Da der Absender dieser “Busse” die ops360 GmbH ist, wird der Fremdparker auch nicht Sie verantwortlich machen: Der Kunde kommt wieder. Der Nachbar fängt keinen Streit an.

Natürlich bestrafen wir den Falschparker nicht. Wir berechnen dem unberechtigten Nutzer lediglich nachträglich eine Nutzungsgebühr in einer Höhe, die der Parkende akzeptiert, weil er sie von dem ortsüblichen “Bussen” her kennt.

Natürlich übernehmen wir die gesamte Abwicklung. Unvermeidbare Streitigkeiten übernehmen selbstverständlich wir. Sie sind nicht beteiligt. Sie bewahren so Ihren guten Ruf.

Ihnen entstehen durch unsere Beauftragung keinerlei Kosten. Für unsere Dienstleistung können Sie auf unser Standartkonzept zugreifen oder aber eine individuelle Lösung für Ihre Parkplatzkontrolle vereinbaren. Dabei arbeiten wir mit modernen elektronischen Mitteln.

Schützen Sie Ihre Investitionen und vermeiden Sie Ärger. Sprechen Sie uns an.

Wir sind ein erfolgreiches Schweizer Unternehmen, dass mit seinem Konzept des Privaten Parkplatz Controllings für Private und die Öffentliche Hand die Nutzung von Parkflächen kontrolliert und die Einhaltung der Nutzungsregelungen überwacht und durchsetzt. Wo automatische Zugangskontrollen versagen sichert das in enger Zusammenarbeit mit Parkplatzbetreibern und unseren Netzwerkpartnern entwickelte Konzept die effiziente Bewirtschaftung von Parkflächen.

Wenn Sie Ihre Sorgen zu unserer Dienstleistung machen wollen, vereinbaren einen unverbindlichen Besprechungstermin. Wir erläutern Ihnen unsere Dienstleistung gern auch bei Ihnen vor Ort.

Ihr OPS360-Team

Dienstleistungen

Parkplatzkontrollen – Unsere Dienstleistung

  1. Parkplatzkontrolle kostenfrei für den Auftraggeber (inkl. Ermittlung Halter, Mahnwesen, Strafantrag falls notwendig usw.) Ob Parkplatzareale, Parkhäuser, Tiefgaragen, Besucherparkplätze, Leerflächen, Durchfahrtskontrollen von Privatstrassen.
  2. In der gesamten Deutschschweiz tätig, 360 Tage im Jahr.
  3. Digitalisierter Ablauf mit White-/Black-Liste
  4. Kontrolle von Tiefgaragen gemäss Leerstandslisten
  5. Unbeschränkte Möglichkeiten an Parametern wie Parkzeiten, Tage, Gebühren usw.
  6. Parkkarten fortlaufend nummeriert mit Hologramm (sehr schwer zu kopieren, bis 100 Stück gratis)
  7. Parkkarten NFC (gegen Gebühr, besonders geeignet für vermietete Plätze) Vorteil – es braucht keine Beschriftung der einzelnen Plätze
  8. Virtuelle Parkuhr (Handyzahlung)
  9. Registration mit Security-Token für Besucher (gegen Gebühr – mit Zugang von jeder Wohnung individuell)

Für die Nutzung von Handyzahlung wird vom Gesetzgeber verlangt, dass diese im richterlichen Verbot angezeigt wird.

Bei Neuanträgen von richterlichen Verboten beteiligen wir uns bis zu Fr 800.- an den anfallenden Kosten bei schriftlicher Abmachung für die Kontrollen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen durch eine App ALPR von e-24 AG die Möglichkeit, Mutationen direkt via PC vorzunehmen. Ob es sich hierbei um berechtigte Fahrzeuge handelt, oder ob zum Beispiel eine Mieterliste angelegt wird, alles ist möglich. Solche Mutationen sind in Echtzeit für die Kontrollen sichtbar. Diese Leistung ist mit einem kleinen Entgelt verbunden (Je nach Anzahl Zugängen)

Ebenso hat der Entwickler eine App (realfm24) für Gebäudebewirtschaftung und Verwaltung über eine webbasierte Portallösung bereit. Eine Zusammenfassung liegt diesem Schreiben bei.