Was tun?

Rufen Sie die Polizei?

Sie werden erfahren, die Behörden sind nur für den öffentlichen Raum oder für Parkflächen im öffentlichen Raum, die von privat oder von Firmen angemietet wurden, zuständig. Sie müssten eine gesonderte Vereinbarung für die Kontrolle Ihres privaten Geländes treffen – und bezahlen.

Rufen Sie den Abschleppdienst?

Das tun Sie auf Ihr Risiko: Der Abschlepp-Unternehmer will seine Rechnung möglicherweise zunächst von Ihnen beglichen haben. Sie müssen dann sehen, wie Sie Ihr Geld von dem Falschparker erstattet bekommen. Ein Schaden am fremden Fahrzeug – möglicherweise sogar einer, den es schon vorher gab – birgt das Risiko, dass der Fahrzeughalter versucht Sie in die Haftung zu nehmen. Genauso für etwaigen Verdienstausfall durch das weggesperrte Auto. Zudem mag der Falschparker ein Nachbar oder dessen Betriebsangehöriger sein, möglicherweise sogar ein Kunde. Ärger ist vorprogrammiert.